Die Geschichte der Hochzeit

WeWedding // Ein Beitrag von Vera

Unsere heutige Vorstellung der Ehe hat sich über die Jahre entwickelt.

Bei unserer modernen Liebeshochzeit, welche sich hier zu Lande durchgesetzt hat, sehen wir auf der Zeremonie vor allem Liebe und Freude.
Das ist ganz und gar nicht selbstverständlich, wenn man einen Blick zurück auf die Geschichte wirft. Tatsächlich kam unsere bekannte Liebeshochzeit erst Mitte des 19. Jahrhunderts zur Geltung. Bis zum 15. Jahrhundert war Polygamie keine Seltenheit. Erst dann kam die monogame Ehe nach und nach durch.

Davor gab es verschiedene Formen der Ehe: Muntehe, Friedelehe, Kebsehe

Muntehe

Die Ehe war damals oftmals ein Mittel zum Zweck. Es ging immer um die finanzielle Sicherung und die Nachkommenschaft. Darum entschied das Hab und Gut einer Person darüber, ob überhaupt eine Ehe zustande kommen könnte. Im Mittelalter war es deswegen vielen Menschen nicht möglich zu heiraten.
Die gebräuchlichste Eheform im Mittelalter war die sogenannte Muntehe.
Der Begriff Munt bedeutet so viel, wie Vormundschaft. Es wurde mit der Sippe der Braut ein Brautpreis vereinbar. Wenn dieser sogenannte Mundschatz (Preis) gezahlt wurde, ging die Vormundschaft der Braut vom Vater auf den Ehemann über.
Im Prinzip war die Ehe oftmals nur ein Resultat einer geschäftlichen Vereinbarung.
Die Braut hatte nicht viel mitzureden.
Mit der Zeit veränderte sich die Muntehe und der Mundschatz ging nicht an die Sippe der Braut, sondern an die Braut direkt. Dies sollte der finanziellen Sicherheit der Braut dienen, falls dem Bräutigam etwas zustoßen sollte.

Friedelehe

Die Friedelehe ist eine Eheform ohne rechtliche Konsequenzen gewesen. Heute würden wir sie wahrscheinlich Ehe light nennen.
Es gab keine Verlobung, keine große Feier und die Braut bekam so gut wie keine Absicherung. Jedoch behielt sie die Verfügungsgewalt über all ihre Besitztümer.
Die Friedelehe konnte parallel zur Muntehe geführt werden, da es aus rechtlicher Sicht keinerlei Auswirkungen gab. Die einzige Verpflichtung, die der Bräutigam bei der Friedelehe hatte, war die Ableistung der Morgengabe und eine gute Begründung, warum die auserwählte Frau zur Ehefrau genommen werden wollte.

Kebsehe

Bei der Kebsehe sagen wir der Romantik endgültig auf Wiedersehen. Die Ehefrau war nichts weiter als die Sklavin des Ehegatten. Er hatte die absolute Verfügbarkeit über die Frau. Der Begriff Kebs bedeutet so viel wie Nebenfrau. Die Redewendung „mit Kind und Kegel“ bezieht sich auf eine solche Kebsehe. Kegel wurden im Mittelalter die Kinder aus einer solchen Ehe genannt. Bis zum 9. Jahrhundert war diese Eheform weit verbreitet bis die Kirche sich gegen diese Form einsetzte.

Aussteuer

Die Aussteuer hatte in der damaligen Zeit eine große Bedeutung. Erst zur Ehe verließen die Brautleute ihre Elternhäuser und mussten daher ihren Haushalt erst aufbauen. Daher begannen die Mädchen schon früh sich auf die Ehezeit vorzubereiten in dem Sie eine Truhe mit der Aussteuer füllten. Meist waren unter den Gegenständen Stoffe, wie Tischdecken, Bettwäsche und Leinen.

Heutzutage ist es für die Hochzeitspaare einfacher, da sie meist vor der Hochzeit bereits zusammenwohnen und einen gemeinsamen Haushalt aufgebaut haben.

Gültigkeit der Eheschließung

Ab dem 10. Jahrhundert bekam die Kirche eine immer größere Bedeutung bei der Eheschließung. Die Vormundschaft wurde von den Trauzeugen abgelöst.

Im Jahr 1225 wurde der Beschluss gefasst, dass eine Trauung nur noch durch einen Priester durchgeführt werden konnte und auch nur so gültig war. Eine uneheliche Gemeinschaft war nun unerwünscht. Wurde eine Frau geschwängert, musste such auch geheiratet werden.

Martin Luther hielt die Eheschließung auch für eine weltliche Sache. Er wollte die individuellen Hochzeitsbräuche in den Regionen Deutschlands bewahren. Die katholische Kirche sah die Ehe als ein Sakrament, die protestantische Kirche jedoch nicht. Eine unabhängige Regelung musste eingeführt werden. 1792 fand die Ziviltrauung Einzug in Europa. Seit 1848 durfte die kirchliche Trauung auch erst im Anschluss an die Ziviltrauung stattfinden. Das Beisein zwei bis drei Trauzeugen waren bei der Ziviltrauung notwendig. Seit 1998 ist dies nicht mehr Vorschrift und wird von Stadt zu Stadt anders gehandhabt.

Seit 1876 wurde der Berufszweig der Standesbeamten eingeführt. Die Eheschließung war nun nur noch im Beisein des Standesbeamten möglich und rechtsgültig.

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