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Ab dem 15.06.2020 wird ein heißersehnter Erlass in NRW kommen.
Private Feiern dürfen nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeits-, Tauf-, Geburtstagsfeier) stattfinden. Es sind höchstens 50 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind. Gastronomische Betriebe oder Beherbergungsbetriebe dürfen für diese Feste abgetrennte und gut zu durchlüftende Räumlichkeiten unter Auflagen zur Verfügung stellen. [...]
Quelle: www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus