Hochzeitsfeier bis 150 Personen sind wieder erlaubt

von Vera // Juli 2020

"In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. [...]"

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-grundregeln-gegen-neue-infektionen-weiter-beachten-spielraeume?fbclid=IwAR0ksS5eRSaNHa9ah64wWG-dUhJnK3_5lEkkFQTJltNOiCIVO3v6IgUd4SU

Aber worauf muss man in den Locations nun achten?

Laut der momentan geltenden Auflagen dürfen Locations private Feiern bis 150 Personen ausrichten, wenn diese in separaten, gut durchlüfteten Räumen statt finden.

Ebenso können Veranstaltungen ein Buffet angeboten bekommen, solange dieses sich nicht im öffentlichen Bereich und Zugang befindet. Ein Mindestabstand von 1,5 m muss im Fall der geschlossenen Gesellschaft nicht zwingend eingehalten werden. Ihr könnt aber für Euer Empfinden den Sitzplan entsprechend anpassen und Eure Gäste nicht zu eng zusammensetzten. Sprecht hier mit Eurem Ansprechpartner über die Möglichkeiten.

Eine Maskenpflichten ist in den separaten Räumen nicht notwendig. Jedoch muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, sobald man den öffentlichen Bereich betritt, um z.B. auf Toilette zu gehen.

Dennoch könnt ihr natürlich vorgeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz beim Gang zum Buffet getragen werden muss.

Das Servicepersonal ist weiterhin verpflichtet einen solchen Schutz zu tragen.